Schuldenpaket: Schwarzer Tag für Deutschland
Die bayerische FDP übt scharfe Kritik an der von Union, SPD und Grünen beschlossenen Grundgesetzänderung zur Aushöhlung der Schuldenbremse. Und sieht hierdurch auch die Bürger in Freistaat übergangen. Denn das in Bayerns Verfassung verankerte Prinzip der Nullverschuldung könne nur mittels eines Volksentscheids beseitigt werden.

Noch vor der Konstituierung des neu gewählten Parlaments haben Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz geändert, um die Schuldenbremse auszuhebeln und ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen aufzustellen. Die Schuldenbremse gilt künftig nur noch für einen Teil der Sicherheits- und Verteidigungsausgaben. Die Mittel des Sondervermögens hingegen sollen vor allem in Infrastruktur- und Klimaschutzprojekte fließen – Details noch offen – und werden nicht auf die Schuldenbremse angerechnet.
Als „Schuldenwahnsinn“ geißelte Bayerns FDP-Chef Martin Hagen die noch im „alten“ Bundestag durchgedrückten Beschlüsse. Diese würden jeglichen Spar- und Reformdruck von der neuen Bundesregierung nehmen. „Kommende Generationen werden belastet, Zinsen und Inflation werden steigen und schlimmstenfalls droht eine neue europäische Schuldenkrise. Ein schwarzer Tag für Deutschland.“
FDP fordert Volksentscheid
Ähnlich Karsten Klein, Vizechef der bayerischen Liberalen, der von einem „Startschuss für eine uferlose Schuldenpolitik“ sprach. Der FDP-Haushaltsexperte stellt dabei auch das Vorgehen infrage: „Unsere Verfassung im Freistaat schreibt eine Nullverschuldung vor. Wenn diese Regel geändert werden soll, dann muss das Volk entscheiden – nicht eine grün ummantelte Groko in Berlin.“

FDP-Haushaltspolitiker Karsten Klein untermauert die Forderung nach einem Volksentscheid über Bayerns Schuldenbremse.
Tatsächlich ist in Artikel 82 der Bayerischen Verfassung festgehalten, dass der Landeshaushalt „grundsätzlich ohne Nettokreditaufnahme auszugleichen“ ist. Wer das ändern wolle, der müsse einen Volksentscheid durchführen, sagte Klein, der im Interview mit SAT.1 Bayern auch vor den negativen internationalen Auswirkungen einer bayerischen Verschuldungspolitik warnte.
Hagen: „Aiwanger bleibt ein Maulheld“
Dass Bayerns Schuldenbremse droht, durch einen Nebensatz im Grundgesetz für unwirksam erklärt zu werden, rief zunächst auch den stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten und Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger auf den Plan. Die „Schuldenbremse muss beibehalten werden“, ließ er nach Bekanntwerden der schwarz-roten Finanzpläne aufhorchen – nicht ohne auf den Koalitionsvertrag im Freistaat zu verweisen. Sehr zum Missfallen des Koalitionspartners CSU, der das Schuldenpaket in Berlin mit ausgehandelt hatte. Ohne die Stimmen Bayerns im Bundesrat wäre die erforderliche Zweidrittelmehrheit unsicher gewesen.
Einige Tage und einen bayerischen Koalitionsausschuss später die 180-Grad-Wende: Die Freien Wähler fügten sich. Bayern stimmte für die Grundgesetzänderungen. „Hubert Aiwanger hätte heute zum Helden werden können. Stattdessen bleibt er ein Maulheld, der gerne große Töne spuckt, aber letztlich vor Söder einknickt“, so die prompte Kritik von FDP-Landeschef Martin Hagen.
Dass es auch anders geht, haben die FDP-Präsidiumsmitglieder Daniela Schmitt und Lydia Hüskens unter Beweis gestellt. Die liberalen Landesministerinnen aus Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt stemmten sich erfolgreich gegen eine Zustimmung ihrer Länder zur Aufweichung der Schuldenbremse. Zuvor stimmte bereits die scheidende FDP-Bundestagsfraktion geschlossen gegen die Schuldenpläne. „Das zeigt einmal mehr: Für solide Finanzen und Generationengerechtigkeit steht nur die FDP“, so Hagens Fazit.