„Mutloses Reförmchen“ – FDP kritisiert Gesetzentwurf zum Ladenschluss

Die Staatsregierung hat ihren Entwurf für ein Bayerisches Ladenschlussgesetz im Landtag eingebracht. Bayerns FDP-Chefin Katja Hessel spricht von einem „mutlosen Reförmchen“. Man sei weit hinter notwendigen Anpassungen zurückgeblieben.

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Bayern ist neben dem Saarland das einzige Bundesland, in dem das bundesweit geltende Ladenschlussgesetz aus dem Jahr 1956 in Kraft ist. Andere Bundesländer hatten nach der Föderalismusreform 2006 eigene Regelungen erlassen – und damit liberalere Ladenöffnungszeiten ermöglicht. Diesen Weg wollte Bayerns Staatsregierung nun endlich auch beschreiten. Das Ergebnis: enttäuschend.

„Statt den Einzelhändlern endlich echte Entscheidungsfreiheit über ihre Öffnungszeiten zu geben, klammern sich CSU und Freie Wähler an überholte Regelungen aus den 1950er-Jahren“, so die Kritik der bayerischen FDP-Landesvorsitzenden Katja Hessel. Tatsächlich verspricht die schwarz-orange Gesetzesvorlage nur punktuelle Lockerungen, etwa bei personallosen Kleinstsupermärkten. Darüber hinaus sollen Bayerns Gemeinden künftig höchstens acht Werktage im Jahr für verlängerte Ladenschlusszeiten freigeben können. An den starren Ladenschluss um 20 Uhr wagt sich die Staatsregierung dagegen nicht heran. Ebenso restriktiv bleibt der Entwurf bei verkaufsoffenen Sonntagen – eine Maßnahme, von der vor allem touristisch geprägte Gemeinden profitieren würden.

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„Die Leidtragenden sind Händler, Kunden und Arbeitnehmer gleichermaßen. In Zeiten des Online-Handels und flexibler Arbeitszeitmodelle müssen auch die Ladenöffnungszeiten an die Realität angepasst werden“, sagte Hessel und verwies auf den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion in der vergangenen Legislaturperiode. Dieser sieht unter anderem rechtssichere Möglichkeiten für verkaufsoffene Sonntage sowie eine vollständige Freigabe der Öffnungszeiten an Werktagen vor. Die gesetzlichen Regelungen zur Höchstarbeitszeit tastet der liberale Entwurf nicht an, er schafft jedoch mehr Flexibilität für Arbeitnehmer sowie neue Verdienstmöglichkeiten durch Zuschläge. Der Grundgedanke: Kein Einzelhändler soll länger öffnen, kein Arbeitnehmer länger arbeiten müssen, aber wer es möchte, soll die Freiheit haben, es tun zu dürfen.

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