Informationen zum Bundeshaushalt 2025 und Nachtragshaushalt 2024

Der Regierungsbeschluss für den Bundeshaushalt 2025 und der Nachtragshaushalt 2024 stehen im Mittelpunkt der aktuellen Haushaltsdebatten. Der Obmann der FDP im Haushaltsausschuss Karsten Klein informiert ausführlich über die zentralen Punkte und deren Bedeutung für das Land.

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Bayerns stellvertretender FDP-Chef, Landesgruppenvorsitzender und Obmann der FDP-Fraktion im Haushaltsausschuss, Karsten Klein.

Haushaltsentwurf 2025: Verantwortungsvoll und zukunftsorientiert

Der Bundeshaushalt 2025 setzt klare Akzente für ein nachhaltiges Wachstum und wirtschaftliche Stabilität. Die Gesamtausgaben werden auf 481 Milliarden Euro reduziert. Trotz großer Widerstände halten wir die Schuldenbremse ein. Mit einem Rekordniveau von 78 Milliarden Euro für staatliche Investitionen fördern wir Infrastruktur, Bildung und Innovationen. Enthalten sind hierbei auch Transaktionen, insbesondere die Aufstockung des Eigenkapitals der Bahn (5,9 Mrd. €) und der Aufbau des Generationenkapitals (12,4 Mrd. €). Aber auch Investitionen in Straßen und Schienen werden deutlich gesteigert, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. So, dass sich die Investitionsmittel auch ohne Transaktionen auf Rekordniveau befinden.

Lücke im Haushalt? – JEIN!

Es ist keine Lücke, sondern eine GMA ‒ eine globale Minderausgabe. Diese muss von allen Ministerien (nicht nur vom Finanzminister) über den Haushaltsvollzug (über das Jahr) erwirtschaftet werden. Globale Minderausgaben sind keine Besonderheit des Haushaltsentwurfs 2025. Es gab sie auch in den vergangenen Jahren (siehe Übersicht GMA). Wächst der Bundeshaushalt an, wie es in den letzten Jahren der Fall war, kann die GMA auch nominal ansteigen, ohne dass der Haushalt strukturell belastet wird. Allerdings ist die Höhe der GMA von 17 Mrd. Euro außergewöhnlich hoch. Die Höhe soll im Zuge der Haushaltberatungen im Parlament reduziert werden. Dazu hat sich die Regierung auf drei Prüfungen verständigt:

  • strukturelle Vereinnahmung des Liquiditätsüberhangs der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus der Gaspreisbremse / ungenutzte Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwenden, die für die Gaspreisbremse nicht benötigt wurden
  • eine Darlehensvergabe an die Deutsche Bahn AG
  • sowie an die Autobahngesellschaft GmbH

​​​​​​Die Soll- und Ist-Ausgaben weichen jedes Jahr voneinander ab. Aus der Differenz zwischen Soll-Ansätzen (Planung) und den tatsächlichen Ausgaben werden u. a. die globalen Minderausgaben ausgeglichen. Dazu können im Übrigen auch höhere Steuereinnahmen im Ist als im Soll-Ansatz gehören, die zur Erbringung der GMA beitragen.

Einhaltung der Schuldenbremse

Vorab: Der Haushaltsentwurf 2025 hält, wie 2024, die Schuldenbremsen ein. Dies gilt auch für die Finanzplanung bis 2028. Dies ist Christian Lindner gegen massiven Widerstand von Rot/Grün gelungen. Ein Erfolg für die FDP und vor allem für künftige Generationen. Kritik an der Höhe der Schulden entzündet sich daran, dass die absolute geplante Verschuldung tatsächlich höher sei, als von der Schuldenbremse zugelassen.

Was steckt dahinter?

Die geplante Verschuldung beträgt 43,8 Mrd. Euro. Relevant für die Schuldenbremse sind aber nur 24,2 Mrd. Euro. Warum? Schulden, denen Vermögenswerte entgegenstehen, werden bei der Berechnung der zulässigen Nettokreditaufnahme (NKA) rausgerechnet. Das ist verfassungskonform und ökonomisch auch sinnvoll, denn der Bund erwirbt im Gegenzug Vermögenswerte. Sollte diese im Übrigen in der Zukunft z. B. veräußert werden und die Erlöse nicht für Schuldentilgung verwandt werden, so müssten diese dann auf die Schuldenbremse angerechnet werden.

Im aktuellen Haushaltsentwurf betrifft dies u. a. die Eigenkapitalerhöhung bei der Bahn (5,9 Mrd. Euro) und das Darlehen an die Rentenversicherung (12,4 Mrd. Euro).

Verschuldung nur in Höhe von 0,35 Prozent des BIP?

Einige versuchen zu problematisieren, dass die Verschuldung innerhalb der Schuldenbremse höher als 0,35 Prozent des BIP sei. Das ist fachlich grundfalsch. Denn die Stärke der Schuldenbremse ist ja gerade, dass sie mit der wirtschaftlichen Entwicklung atmet. Heißt bei guter wirtschaftlicher Lage ist weniger als 0,35 Prozent BIP zulässig, bei schlechter Entwicklung mehr. Im Mittel sind es aber die 0,35 Prozent. Insofern ist eine solche Kritik aus der Luft gegriffen. So ist es in unserer Verfassung vorgesehen.

Verteidigungsausgaben: Sicherheit hat Priorität

Vorab: Die Bundeswehr wurde in den letzten drei Jahrzehnten zusammengespart. Eine echte Änderung gab es erst durch die Zeitenwende mit dem 100 Mrd.-Euro-Sondervermögen Bundeswehr und dem Anstieg des Verteidigungsetats in der Finanzplanung.

Zwei-Prozent-Ziel wird erreicht

Deutschland hat 2024 zum ersten Mal das Zwei-Prozent-Ziel der Nato erfüllt. Die unionsgeführte Bundesregierung von Angela Merkel und die Verteidigungsministerinnen von der Leyen und Kramp-Karrenbauer haben zwar 2014 auf dem Nato-Gipfel das Zwei-Prozent-Ziel zugesagt, aber nie erreicht.

Deutschland wird 2025 die Zwei-Prozent-Grenze überschreiten. Dies gilt auch für den gesamten Zeitraum der Finanzplanung bis 2028. Das politische Versprechen gilt auch darüber hinaus (siehe Diagramm).

Entwicklung der Verteidigungsausgaben in Deutschland

Nachtragshaushalt 2024: Flexibel und anpassungsfähig

Parallel zum Haushaltsentwurf 2025 wird ein Nachtragshaushalt für 2024 mit über 12,1 Milliarden Euro verabschiedet. Dieser soll die schleppende wirtschaftliche Entwicklung und höhere Ausgaben für erneuerbare Energien absichern. Dank der Flexibilität der Schuldenbremse kann die zulässige Nettokreditaufnahme an die konjunkturelle Entwicklung angepasst werden.

Wachstumsinitiative: Impulse für die Zukunft

Mit der Wachstumsinitiative setzen wir auf steuerliche Entlastungen, Bürokratieabbau und eine Reform des Energiemarktes. Unternehmen und Bürger werden um 23 Milliarden Euro entlastet und durch strukturelle Reformen wird der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt. Wir setzen auf mehr private Investitionen, bessere Arbeitsanreize und eine gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit.

Diese 49 Maßnahmen sind nach dem Wachstumschancengesetz ein weiterer Baustein unserer Wirtschaftswende. Wir Freie Demokraten werden für weitere Umsetzungsschritte kämpfen – und dies auch gegen den Widerstand von CDU/CSU, SPD und Grüne, denn unser Land braucht ein Update.

Der Haushaltsentwurf 2025 und der Nachtragshaushalt 2024 zeigen, dass wir als FDP verantwortungsvolle und zukunftsweisende Entscheidungen treffen. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft Deutschlands nachhaltig und stabil.

Mit freundlichen Grüßen
Karsten Klein