Bayerisches Ladenschlussgesetz – FDP drängt auf weitergehende Liberalisierung

Die Staatsregierung stellt ein eigenes Ladenschlussgesetz für Bayern in Aussicht, und bleibt dabei auf halber Strecke stehen: Denn an den strengen Öffnungszeiten soll sich nichts ändern. Die FDP kritisiert die Reform als „verschenkte Chance“ – und bekommt dabei unerwartete Schützenhilfe.

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Bayern ist das einzige Bundesland ohne eigenem Ladenschlussgesetz. Im Freistaat gilt nach wie vor das veraltete Bundes-Ladenschlussgesetz aus dem Jahr 1956, mitsamt seiner restriktiven Öffnungszeiten-Regelung. Bis auf wenige Ausnahmen dürfen Geschäfte montags bis samstags lediglich zwischen 6 und 20 Uhr geöffnet sein. Nachdem Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf im März eine Reform angekündigt hatte, folgte rasch die Ernüchterung. Denn was als großer Wurf angepriesen wurde, entpuppte sich rasch als „Reförmchen“. So sollen die strikten Ladenöffnungszeiten – das Kernstück einer notwendigen Anpassung – unangetastet bleiben. „Das ist für mich nicht verhandelbar“, so die zuständige CSU-Ministerin.

Hagen: „Nicht mehr zeitgemäß“

Für den bayerischen FDP-Vorsitzenden Martin Hagen sind die Vorhaben der Staatsregierung beim Thema Ladenschluss „halbherzig“. Fast nirgends auf der Welt würden so strenge Ladenschlussregelungen wie in Bayern gelten. „Im Zeitalter des Online-Handels und des Wunschs nach Flexibilität im eigenen Leben ist der geltende Ladenschluss nicht mehr zeitgemäß. Diesem Wandel muss auch die Politik Rechnung tragen. Händler sollten selbst entscheiden dürfen, wann sie ihre Läden öffnen“, so der Landeschef.

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Dabei könnte die schwarz-orange Regierungskoalition sogar auf liberale Vorarbeit zurückgreifen, hat die FDP-Landtagsfraktion doch in der vergangenen Wahlperiode einen eigenen Gesetzentwurf für ein modernes Bayerisches Ladenschlussrecht ausgearbeitet. „Den müssten CSU und Freie Wähler nur kopieren und beschließen“, so Hagen, der damals auch der Fraktion vorstand.

Der Gesetzentwurf der FDP sieht eine umfassende Liberalisierung vor: Neben der vollständigen Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen sollen auch verkaufsoffene Sonn- und Feiertage, die vor Ort von den Gemeinden bestimmt werden, ausgeweitet werden. An den gesetzlichen Regelungen zur Höchstarbeitszeit würde sich dabei nichts ändern; durch Nacht- und Feiertagszuschläge, wie es in vielen Branchen üblich ist, würden sich jedoch attraktive Verdienstmöglichkeiten für Angestellte eröffnen.

Innerparteilicher Gegenwind

Zumindest Teile der Regierungsparteien scheinen die Zeichen der Zeit erkannt zu haben. Vertreter von CSU und Freien Wählern im Münchner Stadtrat haben sich unlängst mit einem Positionspapier an die Staatsregierung gewandt und ebenfalls weitergehende Anpassungen beim Ladenschluss eingefordert. „Die Landtags-CSU soll auf ihre Münchner Kollegen hören und beim Thema Ladenschluss nicht länger bremsen“, mahnt FDP-Landeschef Hagen – „der Freistaat braucht endlich ein eigenes Ladenschlussgesetz, das Unternehmen, Angestellten und Kunden größtmögliche Freiräume gibt“.

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