Quick Freeze statt Vorratsdatenspeicherung nutzen

Wir lehnen die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten ab. Dies gilt insbesondere für die anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten auf Vorrat. Eine Vorratsdatenspeicherung stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Stattdessen schlagen wir Quick-Freeze-Verfahren als grundrechtsschonende Alternative vor. Bei diesem Verfahren können Ermittlungsbehörden relevante Telekommunikationsdaten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, wenn der Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht.

Forderungen