Keine Karenzzeiten für Schwangere in der Krankenversicherung
In der Krankenversicherung darf es keine Karenzzeiten für Schwangere mehr geben. Erfolgt die Krankschreibung aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder Beschäftigungsverbot wegen beruflicher Risikofaktoren, muss unmittelbar Krankengeld gezahlt werden. Die Berechnung des Krankengeldes muss auf Grundlage der gezahlten Beiträge erfolgen und nicht auf Grundlage des ausgefallenen Einkommens. Selbstständige müssen Anspruch auf voll bezahlten gesetzlichen Mutterschutz haben. Die aktuelle Regelung ist überholt und nicht geeignet, die laufenden privaten und betrieblichen Kosten zu decken. Eine Verrechnung mit dem Krankengeld muss ausgeschlossen werden.