Zweistufiges Verfahren zur Lösung des Organmangels bei Transplantationen

61. Ordentlicher Landesparteitag 25./26.09.2010 in Kulmbach Beschluss zu A 9 Verweisung des Antrages an den Landesvorstand Behandlung und Beschluss in der Landesvorstandssitzung am 19.11.2010 Zweistufiges Verfahren zur Lösung des Organmangels bei Transplantationen Die Abgeordneten in Bund und Land werden gebeten sich einzusetzen für die Verbesserung der Infrastruktur in den Kliniken zur effektiven Entnahme von Spenderorganen und eine intensivere Aufklärungsarbeit der Bevölkerung über Organtransplantationen. In diesen ersten Schritt werden jedes Jahr die Erfolge evaluiert: Veränderung der Spenderquote, Quote der bez. einer Entnahme befähigten, rückmeldenden Krankenhäuser, Zahl der Spenderausweise, Qualitätsnachweise der rückmeldenden Krankenhäuser.