Beschluss des Landesparteitags in Roding vom 18./19.5.2015
Durch den demografischen Wandel geht Deutschland bis 2030 etwa jede achte erwerbstätige Person verloren. Die Zuwanderung von Fachkräften ist eine von mehreren möglichen Maßnahmen, mit denen eine rapide Verringerung des Arbeitskräfteangebots und damit nachteilige Effekte auf die Innovationsfähigkeit und den technischen Fortschritt verhindert werden können.
Dazu gehört auch, dass Deutschland als wohlhabendes Land mehr für den humanitären Schutz leistet als international übliches Mindestmaß. Deutschland wird nie qualifizierte Migranten anziehen, solange es Asylbewerber unter den Generalverdacht stellt, Sozialtouristen, Terroristen und/oder Islamisten zu sein.
Die von der CSU vorangetriebene Abschottungspolitik im Bereich Zuwanderung muss daher so schnell wie möglich zu einem flexiblen Werkzeug für Arbeitsmarkt und Gesellschaft weiterentwickelt werden.
I. Kommunen entlasten
Wir fordern den Freistaat Bayern auf, die Kommunen aktiv bei Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern zu unterstützen. Neben einer höheren Landeserstattung oder Investitionshilfen ist hier insbesondere der dauerhafte Unterhalt eigener Unterbringungskapazitäten über dem tatsächlichen Bedarf erforderlich, um plötzliche Anstiege bei den Asylanträgen in Zukunft auffangen zu können. Um die Betreuung neu ankommender Flüchtlinge effektiv und unbürokratisch gestalten zu können, sind pauschale Zuweisungen an die Landratsämter notwendig. Diese sollen von den Landratsämtern in eigener Verantwortung eingesetzt werden können. Die Unterbringung schutzbedürftiger Personengruppen (ins. traumatisierte Personen, unbegleitete Minderjährige) ist vom Freistaat zielgruppengerecht zu gestalten und zu finanzieren.
Die Bundesregierung und Landesregierung muss die Voraussetzungen für eine nachhaltige Verkürzung der Asylverfahren schaffen. Dies schließt auch die Klageverfahren an den Verwaltungsgerichten ein.
II. Das Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit stärken
Viele Bürger sind grundsätzlich bereit, sich ehrenamtlich für Flüchtlinge und Asylbewerber einzusetzen. Wir fordern den Freistaat Bayern auf, in Absprache mit Hilfsorganisationen endlich Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen spontanen Einsatz vor Ort ermöglichen. Dazu gehören neben besseren Informationen (z.B. durch kommunale Anlaufstellen) auch ein umfassender bzw. bedingungsloser Versicherungsschutz und die Übernahme von Fahrtkosten. Für die Stellung von Arbeitsmaterial oder Verpflegung durch den Freistaat sollte nach Möglichkeit auf Spenden und Sponsoring zurückgegriffen werden.
III. Asylbewerber für den deutschen Arbeitsmarkt gewinnen
Unabhängig von der Begründetheit ihrer Anträge sind gerade Asylbewerber hochmotiviert, sich während ihres Aufenthaltes in Deutschland aktiv einzubringen. Ihnen muss die uneingeschränkte Möglichkeit gegeben werden, selber für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Fehlende Planungssicherheit verhindert bisher, dass Arbeitgeber Asylbewerber für längerfristige Arbeitsverhältnisse in Betracht ziehen.
Wegen des Stellenwertes humanitären Schutzes ist dieser in jedem Fall vorrangig zu prüfen. Gleichzeitig sollen Asylbewerber dem Arbeitsmarkt jedoch sofort zur Verfügung stehen. Erhalten Asylbewerber aber während des Verfahrens bereits einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag, so soll ihnen bei Ablehnung des Antrags eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Vertragsverhältnisses bzw. spätestens nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
IV. Neue liberale Arbeitszuwanderung
Die aktuelle Überlastung der Asylsysteme ist nicht zuletzt ein Symptom fehlender legaler Zuwanderungsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt.
Deutschland soll für die Arbeitsmigration ein „Expression of Interest System“ einführen. Personen, die Interesse an Arbeit in Deutschland haben, melden sich über einen Online-Antrag an. Erfüllen sie gewisse Grundvoraussetzungen (ins. Qualifikation für Berufsfelder mit Arbeitskräftemangel), werden sie in einen Kandidaten-Pool der Bundesagentur für Arbeit aufgenommen. Firmen können einen Personalbedarf bei der Agentur anmelden, die daraufhin geeignete Kandidaten vermittelt. Für vermittelte Personen wird automatisch durch die jeweilige Botschaft ein Visumprüfverfahren eingeleitet und vorrangig behandelt. Nach der Ankunft wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
VI. Öffnung des Ausbildungsmarktes für Asylbewerber
Die FDP Bayern fordert die Öffnung des Ausbildungsmarktes für junge Asylbewerber und Flüchtlinge und ein großzügigeres Bleiberecht für Ausbildungswillige und -fähige. Bund und Länder müssen dazu die Voraussetzungen durch eine Aufenthalts – und Arbeitserlaubnis von 3 Jahren während der Ausbildung schaffen, verbunden mit einer 2-jährigen Verlängerung zur Arbeitsaufnahme, wie sie Industrie und Handwerk empfehlen. Kommunen und Arbeitsagenturen vor Ort sollten unmittelbar nach Registrierung Sprachförderung sowie Beratungs- und Betreuungsleistungen bereitstellen.