Verkleinerung des Bundestages
Die FDP setzt sich weiterhin für eine Verkleinerung des Bundestages ein. Neben der Verringerung der Wahlkreise sind auch fehlende Stichwahlen ein wesentlicher Aspekt. Wir fordern die Verringerung der Anzahl der Wahlkreise auf 220. Im gleichen Zug sprechen wir uns dafür aus, die Regelgröße des Bundestages auf 600 Sitze zu vergrößern. Hierdurch wird mit den dann über die Landeslisten zu vergebenden 380 Sitzen ausreichend Spielraum geschaffen, um eventuelle Überrepräsentationen von Parteien in Bundesländern, welche bei den Direktmandaten entstehen können, ausgleichen zu können, sodass bestenfalls keine Überhangmandate mehr anfallen. Wir setzen uns dafür ein, die Wahlkreiskandidaten durch ein Stichwahlverfahren zu wählen. Als Stichwahlkonzept soll ein sogenanntes Rangfolge- oder Präferenzwahlverfahren eingeführt werden, um einen zweiten Termin zu vermeiden. Ferner fordern wir die Abschaffung der Regel, nach der eine Partei, die mindestens drei Direktmandate gewinnt, unter voller Berücksichtigung ihrer Zweitstimmen in den Bundestag einzieht, auch wenn der Zweitstimmenanteil unter 5% liegt.