Reha vor Pflege

Beschluss des Landesvorstandes vom 29.06.2014 Reha vor Pflege Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, den Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation (§ 5, SGB XI) bei den Leistungsträgern durchzusetzen. Die Pflegeversicherung soll die Kosten der geriatrischen Rehabilitation übernehmen. Gegenwärtig müssen die Krankenkassen für die Kosten von Rehabilitationsmaßnahmen aufkommen und lehnen dies oft ab, weil sie (anders als die Pflegeversicherung) keinen finanziellen Nutzen durch die Rehamaßnahmen haben. Durch Rehamaßnahmen können eine Heimunterbringung und damit höhere Kosten hinausgeschoben oder sogar vermieden werden. Dem Wunsch älterer Menschen, so lange wie möglich zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung bleiben zu können, muss Rechnung getragen werden. Begründung: Eine geriatrische Rehabilitation verhindert Pflegebedürftigkeit. Sie ermöglicht älteren Menschen, die durch eine schwere Erkrankung oder Operation in ihrer Alltagsfähigkeit eingeschränkt sind, in ein selbstbestimmtes Leben zurückzufinden. Nach einer geriatrischen Behandlung können viele ältere Menschen wieder zu Hause leben, eine Heimunterbringung wird verhindert oder wenigstens hinausgezögert. Die Lebensqualität wird verbessert und durch die längere Verweildauer zu Hause werden insgesamt Kosten eingespart. Immer nur mehr Geld ins System zu stecken und damit weitere Beitragserhöhungen zur Finanzierung der Pflegekosten belasten die beitragszahlende Generation und sind keine dauerhafte Lösung.
Close menu