Recht auf Verschlüsselung (2014)
Beschluss des Landesvorstands vom 12.12.14
Recht auf Verschlüsselung
Wir wollen Telekommunikations- und Telemedienanbieter ab 2018 gesetzlich verpflichten, ihre Dienste standardmäßig abhörsicher und, auf Wunsch, anonym anzubieten.
Begründung:
Mit den Enthüllungen Edward Snowdens und Anderer ist der ganzen Welt bewusst geworden, wie sehr Geheimdienste bereits in die Privatsphäre unbescholtener Bürger eingedrungen sind. Ohne den geringsten Anfangsverdacht werden fundamentale Grundrechte ausser Kraft gesetzt.
Die bisherige Reaktion der Politik war im Wesentlichen von Unverständnis, Ignoranz und Hilflosigkeit geprägt.
Für uns Liberale ist dies ein unerträglicher Zustand!
Alle Versuche von Politik und Wirtschaft, eine abhörsichere Kommunikation zu etablieren, so es hier überhaupt Bestrebungen gab, haben nicht gefruchtet. Verschlüsselungstechnologien sind seit Jahrzehnten ausgereift und erprobt. Leider kranken viele an einer komplizierten Be-nutzung und damit an Akzeptanzproblemen. Ein weiterer Hinderungsgrund ist die Notwendig-keit, dass alle Kommunikationspartner die Möglichkeit zum Verschlüsseln und Entschlüsseln bereitstellen und die Kommunikationswerkzeuge den gleichen Verschlüsselungsstandard nut-zen müssen, um miteinander kommunizieren zu können. Um aus dieser Falle zu entkommen, fordert die bayerische FDP eine Gesetzesinitiative, die verbindlich eine abhörsichere Variante (Ende zu Ende Verschlüsselung) mit offenen Standards für jeden dafür sinnvollen digitalen Kommunikationsweg standardmässig fordert.
Folgende Vorteile ergeben sich aus dieser Vorgehensweise:
Offene Standards ermöglichen Kommunikation über Netzgrenzen zwischen verschie-denen Anbietern und verschiedene Dienste hinweg.
Die Verpflichtung könnte einen Entwicklungsschub für Sicherheitsprodukte auslösen
Anbieter haben ein natives Interesse daran, die Dienste möglichst einfach benutzbar zu gestalten
Niemand wird verpflichtet, verschlüsselt zu kommunizieren, nur die Standardeinstellung soll so sein.
Der Staat kommt seiner Aufgabe nach, dem Grundgesetz Geltung zu verschaffen.