Minijobs nicht dem Mindestlohn unterwerfen

Beschluss des Landesparteitags in Roding vom 18./19.5.2015   Die FDP bekräftigt ihre Feststellung,
  1. dass die Festlegung von Löhnen Sache der Bürger, der Unternehmen sowie der Tarifparteien bleiben soll und eine staatliche Regulierung gegen das Prinzip der in Deutschland bewährten Tarifautonomie verstößt.
  2. dass der flächendeckende Mindestlohn ein Jobkiller und abzulehnen ist.
  3. dass insbesondere bei Minijobs ein unzumutbarer bürokratischer Aufwand ausgelöst wird.
Zudem stellt die FDP fest, dass es absurd ist, bei Minijobs den Mindestlohn auf n e t t o € 8,50 pro Stunde festzulegen. Dies führt dazu, dass der Arbeitgeber für Minijobs eine Brutto-Belastung von € 11,05 pro Stunde hat. Dies führt weiter dazu, dass ein Minijobber maximal noch 52,9 Stunden im Monat arbeiten darf. Ein normaler Arbeitnehmer mit Steuerklasse 1 und 40-Stunden-Woche mit dem vorgeschriebenen Mindestlohn von brutto € 8,50/h kostet den Arbeitgeber etwa 10,15 pro Stunde und bekommt nur € 6,24 auf die Hand. Diese neue Regelung wird zwangsweise zur Beendigung vieler geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse führen, mit negativen Folgen für die Beschäftigten und die Wirtschaft. Die FDP fordert daher die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom Mindestlohn auszunehmen.
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