Förderung der medizinischen Versorgung in unterversorgten Gebieten (2010)

61. Ordentlicher Landesparteitag 25./26.09.2010 in Kulmbach Beschluss zu den Anträgen 4,3 Förderung der medizinischen Versorgung in unterversorgten Gebieten Das Bundesgesundheitsministerium wird aufgefordert, die Möglichkeit zu überprüfen, in unterversorgten Gebieten die Honorarkürzungen bei einer Fallzahlüberschreitung der betroffenen Arztgruppe, bei der Unterversorgung besteht, aufzuheben. Bürokratieabbau im Gesundheitswesen Die Bundesregierung wird zum Abbau bürokratischer Überregulierung im SGB V aufgefordert. Hier sei besonders genannt § 87 b Vergütung der Ärzte (Regelleistungsvolumina), § 87 Abs. 2 e schrittweise Honorarkürzungen in sog. „überversorgten“ Regionen, § 135 a Zwangseinführung eines bürokratischen sogenannten einrichtungsinternen Qualitätsmanagements, § 137 f strukturierte Behandlungsprogramme und weitere Paragraphen. Einschlägige Paragraphen, die nicht eindeutig und evidenzbasiert zu einer Verbesserung der medizinischen Ergebnisqualität führen, sind zu korrigieren oder auf einen sinnvollen Geltungsbereich zu begrenzen. Hierbei ist die Meinung unabhängiger Ärzteverbände u. –vertreter, sowie anderer betroffener Leistungserbringer, zu berücksichtigen.