Förderung der medizinischen Versorgung in unterversorgten Gebieten (2010)
61. Ordentlicher Landesparteitag
25./26.09.2010 in Kulmbach
Beschluss zu den Anträgen 4,3
Förderung der medizinischen Versorgung in unterversorgten Gebieten
Das Bundesgesundheitsministerium wird aufgefordert, die Möglichkeit zu überprüfen, in
unterversorgten Gebieten die Honorarkürzungen bei einer Fallzahlüberschreitung der betroffenen
Arztgruppe, bei der Unterversorgung besteht, aufzuheben.
Bürokratieabbau im Gesundheitswesen
Die Bundesregierung wird zum Abbau bürokratischer Überregulierung im SGB V aufgefordert. Hier
sei besonders genannt § 87 b Vergütung der Ärzte (Regelleistungsvolumina), § 87 Abs. 2 e
schrittweise Honorarkürzungen in sog. „überversorgten“ Regionen, § 135 a Zwangseinführung
eines bürokratischen sogenannten einrichtungsinternen Qualitätsmanagements, § 137 f
strukturierte Behandlungsprogramme und weitere Paragraphen. Einschlägige Paragraphen, die
nicht eindeutig und evidenzbasiert zu einer Verbesserung der medizinischen Ergebnisqualität
führen, sind zu korrigieren oder auf einen sinnvollen Geltungsbereich zu begrenzen. Hierbei ist die
Meinung unabhängiger Ärzteverbände u. –vertreter, sowie anderer betroffener Leistungserbringer,
zu berücksichtigen.