Elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU) praxisgerecht gestalten

Die FDP Bayern fordert die Schaffung einer landesweit zentralen Stelle, bei der Arbeitgeber mit ihrer Betriebsnummer tagesaktuell die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aller Angestellten abrufen können – ähnlich wie das beim Finanzamt schon lange Stand der Technik ist. Dabei erhält die zuständige Personalabteilung am Krankheitstag eine automatische Benachrichtigung über den Eingang neuer eAU. Darüber hinaus wird gefordert, dass eine automatisierte Schnittstelle zu gängigen Personalmanagement-Systemen möglich gemacht wird, durch die eAU direkt in die Software übertragen werden kann. Zum Schutz personenbezogener Daten halten wir eine 2-Faktor Authentifizierung und Vorab Authentifizierung (Vgl. Online-Bankgeschäfte) der Verantwortlichen für notwendig.

Nachbesserungen werden ebenfalls in der Geschwindigkeit der Bereitstellung der eAU gefordert. Da diese heute in der Praxis frühestens nach einigen Wochen nach der Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber abrufbar sind, steht dies in Konflikt mit der Durchführung arbeitsrechtlicher Maßnahmen innerhalb von spätestens 2 Tagen bei Nichterscheinen bzw. unentschuldigter Abwesenheit. Somit ist es von entscheidender Bedeutung, dass eine eAU innerhalb von spätestens 24 Stunden abrufbar sind.