Bundesmeldegesetz reformieren

Die Freien Demokraten begrüßen, dass die allgemeine Hotelmeldepflicht der §§ 29 Abs. 2, 30, 31 des Bundesmeldegesetzes abgeschafft wird. Darüber hinaus soll die besondere Melde- und Ausweispflicht von beherbergten Ausländern aufgehoben werden. Die Meldepflicht darf nicht für kommunale Abgabe wie etwa ein Kurbeitrag durch die Hintertür wieder eingeführt werden.

Im Zuge einer Reform des Bundesmeldegesetzes sollte zudem auch die Möglichkeit von Melderegisterauskünften stark beschränkt und nach Möglichkeit abgeschafft werden. Die Eintragung von Auskunftssperren soll erleichtert werden.