Bürokratie in Deutschland eingrenzen / one in - one out Regel

Beschluss des Landesparteitags in Roding vom 18./19.5.2015   Bund und Länder sollen eine „one-in, one-out“ Regel einführen. Demnach müssen in Zukunft für jede neue rechtliche Regelung, die Kosten für Unternehmer oder Bürger verursachen, alte Regelungen in (mindestens) gleichem Verwaltungskostenaufwand gestrichen werden. Der zum Bürokratieabbau geschaffene Normenkontrollrat im Bundeskanzleramt konnte sich bisher lediglich seine eigene Nutzlosigkeit bescheinigen und ist sofort abzuschaffen.  
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