Änderung der Verfassung des Freistaats Bayern Schuldenbremse
64. Ordentlicher Landesparteitag
10.03.2012 in Lindau
Beschluss zu Antrag 30
Änderung der Verfassung des Freistaats Bayern Schuldenbremse
Die FDP Bayern fordert eine Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern zur
Verankerung einer Schuldenbremse. Dabei soll der Grundsatz eines auszugleichenden
Landeshaushalts ohne Netto-Kreditaufnahme normiert werden.
Bei Konjunkturschwankungen und außergewöhnlichen Notsituationen muss der Freistaat
jedoch handlungsfähig bleiben. Dabei müssen die engen Vorgaben des Grundgesetzes
beachtet werden.
Die FDP Bayern fordert die Möglichkeit konjunkturbedingte Haushaltsdefizite im
Abschwung zu erlauben, denen eine entsprechende Verpflichtung zur Einbeziehung
konjunkturbedingter Überschüsse im Aufschwung gegenüberstehen muss. Dadurch soll
mittel- bis langfristig gewährleistet sein, dass Kreditaufnahmen im Abschwung durch
Überschüsse im Aufschwung getilgt werden.
Die FDP Bayern fordert, dass im Zusammenhang mit Naturkatastrophen oder anderen
außergewöhnlichen Notsituationen der Finanzbedarf zur Beseitigung der daraus
resultierenden Schäden und für vorbeugende Maßnahmen gewährleistet wird. Die damit
verbundenen Rückführungspflichten sind mit entsprechenden Tilgungsregelungen binnen
eines angemessenen Zeitraumes zu versehen.