Aktive Regulierung der Wolfspopulation ermöglichen
Wir fordern eine Aufnahme des Wolfs in das bayerische Jagdrecht. Darüber hinaus unterstützen wir die bundesweite Initiative zur Definition des von der EU geforderten „günstigen Erhaltungszustandes“ des Wolfs durch den Bund. Wir fordern eine Statusänderung der Art Canis lupus in der FFH-Richtlinie von „streng geschützt“ zu „bedingt geschützt“. Die Neubewertung der Wolfspopulation in Bezug auf den Erhaltungszustand, die Herkunft und Wanderbewegungen – und in Konsequenz daraus eine Anpassung des Schutzstatus – sind Grundlage für ein zielorientiertes Populationsmanagement. Der strenge Schutz des Wolfes durch Maßnahmen wie die FFH-Richtlinie hat zu einer nachhaltigen Stabilisierung der Wolfspopulationen in vielen Gebieten Europas geführt. In Deutschland ist der Wolf mit aktuell über 150 Rudeln wieder eine heimische Tierart. Neben dem Artenschutz muss aber auch dem Schutzbedürfnis anderer Wild- und Weidetiere Rechnung getragen werden.